Stärkung der Kinder- und Jugendrechte

27 Nov 2020
Stärkung der Kinder- und Jugendrechte
Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte. Copyright: DIMR/A. Illing

Claudia Kittel ist seit Herbst 2015 Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin. Zuvor koordinierte sie 10 Jahre lang die Kinderrechtearbeit der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.

Seit 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland in Kraft, das heißt seitdem – beziehungsweise spätestens seit Rücknahme der sogenannten Vorbehalte zur UN-KRK im Jahr 2010 – haben die Vorgaben der Konvention in Deutschland uneingeschränkte Gültigkeit und sind von daher mit einfachem Bundesrecht gleichzusetzen. Wie es in der aktuellen Situation um die Einhaltung eben jener Rechte bestellt ist und wie weit die Pläne gediehen sind, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu übernehmen, darüber haben wir mit Claudia Kittel gesprochen.

 

Wir bekommen gerade ganz viele Zuschriften zu Kinderrechten, die uns zeigen, dass vieles den Menschen im Land Sorgen macht. Nachfragen beziehen sich unter anderem auf die ganztägige Maskenpflicht in der Schule, auf die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen, auf Probleme beim Zugang zu digitalen Schulangeboten von geflüchteten Kindern in Gemeinschaftsunterkünften, auf fehlende Kontaktmöglichkeiten von Kindern mit einem Elternteil in Haft und so weiter.

Wie reagieren Sie auf solche Anfragen und wie gehen Sie damit um?

Es ist leider so, dass wir keine Beschwerdestelle sind und von daher immer nur an andere Stellen verweisen können. Eine Beschwerdestelle auf nationaler Ebene fehlt in Deutschland weiterhin. Die Vereinten Nationen (UN) stellen sich das eigentlich so vor, dass es eine Kinderrechtsinstitution auf nationaler Ebene gibt, die sowohl ein unabhängiges Monitoring betreibt als auch eine Beschwerdestelle ist, an die sich Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Vertrauenspersonen von Kindern und Jugendlichen direkt wenden können.

Aber Deutschland tut sich mit diesen Beschwerdestellen, wie die UN sie fordert, schwer. Zum Teil werden diese als Parallelstrukturen zu Gerichten gesehen, aber was die UN-KRK als „Beschwerde“ von Kindern definiert, meint nicht immer gleich das Justiziable. Es geht dabei vor allem darum, Anliegen von Kindern und Jugendlichen zu bearbeiten.
Wir machen uns deshalb dafür stark, dass es in Deutschland unabhängige Stellen gibt, an die sich Kinder, deren Vertrauenspersonen oder Erziehungsverantwortliche mit ihren Anliegen wenden können und wo sie zunächst einmal Beratung, Information und Orientierung bekommen: Wie kann es weitergehen mit meinem Anliegen, wohin wende ich mich damit? Muss ich den Rechtsweg beschreiten oder reicht eine Mediation?

Als uns Marta Santos Pais, die UN-Sonderbeauftragte zu Gewalt gegen Kinder, 2014 besuchte, war sie irritiert und fragte, wohin sich ein Kind in Deutschland eigentlich mit seinen Anliegen wendet. Für sie war völlig unverständlich, dass eine Vielzahl an Ämtern, Behörden und Stellen zuständig ist, nicht eine zentrale Stelle. Wie soll sich da ein Kind zurechtfinden?
Auch aus meiner Sicht wäre eine erste zentrale Anlaufstelle – am besten im direkten Lebensumfeld von Kindern – eine sinnvolle Sache.

Gibt es denn in anderen Ländern solche Anlauf- beziehungsweise Beschwerdestellen?

Oh ja! In den 90er Jahren, also kurz nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention, wurden im Zuge der Ratifizierungswelle weltweit viele Kinderrechtsinstitutionen eingerichtet. UNICEF International hat 2012 eine Studie „Einsatz für Kinderrechte“ publiziert, mit einer Weltkarte mit Kinderrechtsinstitutionen – da ist Deutschland ein weißer Fleck. Hier gibt es – im Gegensatz zu den meisten anderen Vertragsstaaten – keine solche Beschwerdestelle.
Europaweit haben wir ein Netzwerk von Ombudspersonen für Kinder, die von Regierungen eingesetzt sind. Diese sind immer händeringend auf der Suche nach einem Ansprechpartner, der Deutschland im European Network of Ombudspersons for Children (ENOC) vertreten könnte, und so bin ich als Gast von der Monitoring-Stelle meist dabei, weil es da eben bisher in Deutschland kein Gegenüber gibt.

Kommen Ombudspersonen für Kinder und die genannten Stellen in der aktuellen Situation zu Wort?

Wir hatten gerade Ende September eine digitale Konferenz, an der viele Kinderrechtsinstitutionen und -organisationen aus ganz Europa teilgenommen haben. Die EU-Kommission plant gerade eine Kinderrechtestrategie, die im März 2021 aufgesetzt werden soll. Während der Konferenz haben wir von vielen gehört, dass sie sich in der Corona-Krise zum Thema Kinder- und Jugendrechte eingebracht haben, dass sie auf die Regierungen und Parlamente zugegangen sind. Das Fazit, das ich aus der Tagung mitgenommen habe, war jedoch eher traurig: Die Ombudspersonen sagten, sie hätten zwar Problemlagen ansprechen können, aber dennoch seien zunächst Maßnahmen ergriffen worden, bei denen nicht ersichtlich war, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen Berücksichtigung gefunden hätten. Meine Antwort ist also eher ein Jein.

Wie schätzen Sie in Bezug auf die Wahrung der Kinder- und Jugendrechte ein, dass beim aktuellen Lockdown Kitas und Schulen geöffnet bleiben sollen?

In unserer Stellungnahme „Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie“ im Mai 2020 haben wir das Recht auf Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund gestellt. Das ist ja auch der Zugang, der bei Corona immer gewählt wird; es geht ja auch um den Schutz der Gesundheit von Kindern.
Dass nun während des Lockdowns Kitas, Kindergärten und Schulen geöffnet bleiben sollen oder zumindest als letzte geschlossen werden, finde ich äußerst begrüßenswert. Gesundheit bedeutet ja nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, sondern ist viel breiter gefasst. Da geht es auch um psychische Gesundheit, da geht es um soziale Teilhabe, um andere Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen, damit eine gesunde Entwicklung möglich wird. Dazu gehören Freundschaften, das Recht auf Bildung, das Recht auf eine Tagesstruktur; vielen Kindern fehlt auch oft einfach die warme Mahlzeit in der Schule. All das sind Faktoren, die auch zum Schutz der Gesundheit zählen.

Ansprechen möchte ich auch das Thema Kinderschutz: Wir haben ja beobachtet, dass der niedrigschwellige Zugang für Kinder und Jugendliche zu Menschen ihres Vertrauens, im Sinne des Kinderschutzes, während des ersten Lockdowns im Frühjahr gekappt war. Wenn diese „Frühwarnsysteme“ – und damit die Zugänge zu niedrigschwelligen Hilfeangeboten – fehlen, stellt das auch eine Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche dar. Zum etwas weiter gefassten Kinderschutz gehört natürlich auch der stärkende Effekt des Umgangs mit Freund*innen und von Spiel und Freizeit. Auch das ist ein Punkt, den die Vertragsstaaten gewährleisten sollten, solange es eben geht, damit die Entwicklung von Kindern nicht gefährdet wird.

Ein wichtiger gesundheitlicher Aspekt ist also das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft.

Ja, und das ist etwas, das ich besonders mag an der UN-KRK, es ist Teil ihrer Entstehungsgeschichte. Es gab da ja schon die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, aber man hat gemerkt, dass für Kinder der Zugang zu ihren Menschenrechten aufgrund ihres Kindseins in gewisser Weise erschwert ist. Das eigentlich Bahnbrechende an dieser UN-KRK vor 30 Jahren war daher, dass darin erstens so deutlich betont wurde, dass Kinder eigenständige Rechtsträger*innen sind, und zweitens, dass ihre Beteiligungsrechte gestärkt wurden. Das war wirklich ein sehr erstaunlicher Schritt in der damaligen Zeit, ein echter emanzipatorischer Schritt für den Stellenwert von Kindern in einer Gesellschaft.
Und dass das ein Riesenschritt war, merken wir auch heute noch, wenn wir – wie jetzt während der Corona-Pandemie – beobachten, wie stark gerade die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten gefährdet sind. Wie schnell die Tendenz steigt, Maßnahmen vorzugeben und einzuleiten, die angeblich den Interessen von Kindern und Jugendlichen, auch ihrem Schutz, dienen, ohne aber Kinder und Jugendliche selbst anzuhören und zu beteiligen. Das ist so ein Reflex aus der Erwachsenenwelt, und genau dem setzt die UN-KRK etwas entgegen und sagt: „Stopp! Wenn ihr das Kindeswohl ermitteln wollt, wenn ihr sicherstellen wollt, dass die Interessen von Kindern  gewahrt werden, könnt ihr das nur sachgerecht richtig machen, wenn ihr auch Kinder und Jugendliche anhört und in den Behörden dazu in alle Richtungen denkt.“ Der Kommentar des UN-Kinderrechtsausschusses zu Artikel 12 legt das wunderbar dar. Es geht ja nicht darum, dass Kinder und Jugendliche alles (mit)bestimmen sollen, sondern dass sie angehört und in diesen abwägenden Dialog mit einbezogen werden wollen.

Aktuelle Studien haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche moniert haben, während der Pandemie nicht wirklich angehört worden zu sein. Wie würden Sie ganz konkret die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in der aktuellen Situation einbeziehen?

Hierzu sollte man sich den Allgemeinen Kommentar des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zu Artikel 12 zum Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung von Kindern vornehmen. In diesem Dokument bekommt man sehr gute Anleitungen, wie Beteiligungsverfahren, wie Anhörungsverfahren von Kindern und Jugendlichen gestaltet sein sollten. In der aktuellen Situation ist der Druck enorm hoch, schnell zu reagieren. Trotzdem könnten und sollten die vorhandenen Strukturen, die wir zum Teil seit Jahrzehnten haben, genutzt und eingebunden werden, wenigstens ansatzweise.

Beispielsweise haben wir Kinder- und Jugendparlamente, wenn auch lange noch nicht genügend. Wieso werden die nicht automatisch angehört, warum werden sie nicht in die Verfahren vor Ort, in den Kommunen, in den Landesregierungen einbezogen? Wir haben Selbstorganisationen von Kindern und Jugendlichen, die teilweise auch vom Bund finanziert werden; zum Beispiel den Deutschen Bundesjugendring und seine Landesverbände, in denen sich Jugend-Selbstorganisationen zusammengeschlossen haben, um mit einer Stimme zu sprechen. Warum wurden die nicht sofort angehört?

In Deutschland muss sich hier in Entscheidungsverfahren noch einiges ändern, es muss ein Diskurs stattfinden, an dem eben auch die Selbstorganisationen von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind. Wir wären ja schon glücklich, wenn die wenigen vorhandenen Strukturen nicht weiter ignoriert würden und wenn Kinder und Jugendliche als Expert*innen, als Akteur*innen ihres Alltags wahrgenommen und angefragt würden.

Wie kann eine Stärkung der Kinder- und Jugendrechte auch in Krisenzeiten erreicht werden?

Ich habe bereits die vorhandenen Strukturen erwähnt. Bei der Stärkung von Kinderrechten sind aber auch immer die Erwachsenen beziehungsweise die Verantwortungsträger*innen in der Pflicht, das entspricht dem menschenrechtsbasierten Ansatz. Kinder und Jugendliche müssen informiert werden, das hat zu Beginn der Corona-Krise gefehlt, in der Zwischenzeit ist einiges besser geworden. Das betrifft nicht nur das Infektionsgeschehen, Kinder und Jugendliche müssen auch über ihre Rechte informiert werden, und dies in einer kindgerechten, adäquaten, altersgemäßen Art und Weise und über Kanäle, die auch tatsächlich von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Denn ich muss um meine Rechte wissen, damit ich mich für sie stark machen kann.

Damit Kinder und Jugendliche ihre Rechte wahrnehmen können, bedarf es auch einer gewissen Begleitung. Jetzt könnte der Einwand kommen, dass ich doch gerade noch davon sprach, Kinder und Jugendliche als Akteur*innen in eigener Sache zu stärken, und jetzt kommt diese paternalistische Note dazu.
Von den Erwachsenen wird eine unterstützend begleitende Haltung gefordert, die sich dann mit steigendem Alter und Reife des Kindes mehr und mehr zu einem Miteinander auf Augenhöhe entwickelt. Erfahrungsgemäß brauchen Kinder anfangs Unterstützung und Begleitung in der Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte, und sie haben auch das Recht darauf. Das ist übrigens ein eigener Artikel in der UN-KRK; in Artikel 5 ist das für Eltern so festgeschrieben, aber das betrifft auch weitere Verantwortungsträger*innen. Zum Beispiel müssen alle, die in der öffentlichen Erziehung, in Bildungseinrichtungen arbeiten, Kinder darin unterstützen, sich für ihre eigenen Rechte stark machen zu können. Dazu braucht es Räume, in denen man sich treffen kann, dazu braucht es Strukturen, die unterstützend wirken, damit Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen stattfinden kann.

Bei der Stärkung von Kinderrechten in Krisenzeiten hat eben auch ein Jugendtreff einen ganz besonderen Stellenwert, da hat in den Bildungseinrichtungen der Hortbereich eine ganz wichtige Aufgabe oder der Sportverein. Von daher war für uns absolut nicht verständlich, warum nicht all diese unterstützende Infrastruktur sofort als systemrelevant eingestuft wurde. Es braucht die Bildungseinrichtungen, aber es gibt ja noch ein Riesenspektrum darüber hinaus, den ganzen Bereich, in dem informelle Bildung und Demokratieerziehung stattfindet.

Es ist ein gravierender Einschnitt in das Leben von Kindern und Jugendlichen, wenn die komplette Freizeitgestaltung – sei es im Sportverein, in einer Kirchen- oder Theatergruppe oder Ähnlichem – wegbricht. Es wird leider noch sehr wenig darüber diskutiert, welche fatalen Folgen das hat. Diesen Bereich als eine Unterstützungsstruktur für Kinder und Jugendliche – insbesondere für benachteiligte Kinder und Jugendliche – aufrechtzuerhalten, würde aus unserer Sicht auch zu einer Stärkung von Kinder- und Jugendrechten in Krisenzeiten beitragen.

Kinderrechte ins Grundgesetz ist ein aktuelles Thema. Am Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen scheiden sich jedoch die Geister. Wie weit ist der Gesetzentwurf in der Zwischenzeit?

Ja, das Beteiligungsrecht ist genau der Streitpunkt der Koalitionspartner*innen bei dem Gesetzentwurf, den Frau Lambrecht zu einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf enthält den Dreiklang der UN-KRK von Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten: Kinder haben das Recht, dass ihre Meinung gehört und das Gehörte auch berücksichtigt wird.

Aber der Gesetzentwurf zeigt aus Sicht der Monitoring-Stelle einige Schwächen, und zwar da, wo die Beteiligungsrechte der Kinder auf das rechtliche Gehör reduziert wurden und nicht ein Gehör in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten umfassen. Dass Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Angelegenheiten in rechtlichen Verfahren gehört werden sollen, das steht bereits im Grundgesetz, Artikel 103. Die Konvention und insbesondere der Artikel 12 mit seinen zwei Absätzen betont jedoch ausdrücklich, dass es um alle das Kind berührenden Fragen geht – und dazu gehören auch gesellschaftliche Fragen. Das ist eher im Sinne einer gesellschaftlichen „Teilhabe“ zu verstehen, nur war dieser Begriff vor 30 Jahren noch nicht so sehr im Diskurs. Aus einer kinderrechtlichen Perspektive beinhaltet der Entwurf also eine gewisse Schwäche, da hätten wir uns ein stärkeres Einsetzen für die Beteiligungsrechte gewünscht. Aber selbst zu dieser aus kinderrechtlicher Perspektive schwachen Formulierung haben die Koalitionspartner*innen lange keinen Konsens finden können. Jetzt hat es wohl eine Einigung gegeben, aber es ist noch nicht bekannt, was dabei herausgekommen ist. Wir erwarten, dass sehr zeitnah ein Entwurf in das parlamentarische Verfahren kommen wird. Und wir sind sehr gespannt, welchen Kompromiss die Koalitionäre da gefunden haben.

Wie schätzen Sie die Einigung ein?

Ich bin nicht sehr zuversichtlich, dass der Entwurf besser geworden ist. Wir werden sehen. Man kann sich ja auch positiv überraschen lassen. Das wäre doch schön! Dem Ganzen geht ein so langer Prozess voraus und nun wird sich zeigen, wie weit der politische Wille der Regierung reicht und inwieweit es Deutschland ernst meint mit der UN-KRK. Über 30 Jahre nach Verabschiedung der Konvention muss ich sagen, dass eine Regelung im Grundgesetz, die hinter den Vorgaben der UN-KRK zurückbleibt, einfach nicht mehr zeitgemäß ist.

 

Interview: Juliane Schwab

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Weitere Links
Corona-Pandemie: Rückschritte bei der Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland, Ergänzung zum Parallelbericht an den UN-Kinderrechtsausschuss, November 2020
Massive Beeinträchtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, öffentlichen Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, 9. September 2020
Drei Jahrzehnte UN-Kinderrechtskonvention, Claudia Kittel, in APuZ “Menschenrechte”, Mai 2020
Kinderrechte ins Grundgesetz – Potenzial für einen menschenrechtliche Erfolgsgeschichte, Stephan Gerbig, Verfassungsblog, Mai 2020

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