Migrantinnen in Deutschland: Ein kleiner Überblick

08 Mrz 2018
Migrantinnen in Deutschland: Ein kleiner Überblick
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1911. In diesem Jahr wurde der erste Internationale Frauentag begangen. Die damalige Forderung: Das Wahlrecht für Frauen. Heute ist das Frauenwahlrecht in Deutschland nicht nur umgesetzt, sondern kaum noch ein Thema. Zur Gleichberechtigung in anderen Bereichen ist es jedoch nach wie vor ein langer Weg. Dabei sind insbesondere Migrantinnen von Benachteiligungen betroffen.

Zum Internationalen Frauentag am 8. März werfen wir einen Blick auf die in Deutschland lebenden Migrantinnen und geflüchteten Frauen und behandeln dabei das Thema geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund ebenso wie die Bildungs- und Arbeitsmarktteilhabe von Migrantinnen.

Frauen mit Migrationshintergrund

41,7 Millionen. Das ist laut Mikrozensus-Erhebung (2016) des Statistischen Bundesamtes die Zahl der Frauen, die in Deutschland leben. 21,6 Prozent bzw. neun Millionen von ihnen weisen einen Migrationshintergrund auf. Entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil ist also nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren (Definition laut Mikrozensus-Erhebung). Diese Zahl entspricht in etwa dem Migrant*innen-Anteil von 22,5 Prozent an der gesamten Bevölkerung (siehe auch: Migration in Deutschland: Ein Blick auf die Zahlen).

Deutlich geringer ist der Anteil jener Frauen an der weiblichen Bevölkerung, die einen ausländischen Pass besitzen – nämlich 10 Prozent (4,2 Millionen). Von den deutschen Staatsbürgerinnen weisen 13 Prozent (4,8 Millionen) einen Migrationshintergrund auf. 56 Prozent (2,7 Millionen) sind dabei selbst im Ausland geboren und 44 Prozent (2,1 Millionen) in Deutschland. Einen detaillierteren Überblick gibt folgende Grafik:

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Wirft man einen Blick auf alle Menschen mit Migrationshintergrund zeigt sich, dass das Geschlechterverhältnis – wie auch in der deutschen Gesamtbevölkerung – relativ ausgeglichen ist: 51,5 Prozent der insgesamt 18,6 Millionen Migrant*innen sind männlich und 48,5 Prozent weiblich.

Frauen mit Schutzstatus

1,6 Millionen. Das ist laut dem Ausländerzentralregister (Stichtag: 31.12.2016) die Zahl der in Deutschland lebenden Schutzsuchenden. Und es sind keineswegs nur junge Männer, die nach Deutschland flüchten: 35,6 Prozent der derzeit in Deutschland lebenden Schutzsuchenden sind weiblich. Innerhalb der letzten zehn Jahre ist der Frauenanteil jedoch gesunken. 2007 waren noch 42,1 Prozent aller Schutzsuchenden Frauen.

Auffällig ist, dass weibliche Antragstellerinnen im vergangenen Jahr eine deutlich höhere Chance auf eine positive Entscheidung ihres Asylverfahrens hatten als Männer. Dies zeigt die SchutzquoteMit der Schutzquote wird der Anteil der Asylanträge benannt, über die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv entschieden wurde. Darunter fallen Entscheidungen auf Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz und Abschiebungsverbote.: Frauen wiesen 2017 eine Schutzquote von 53,9 Prozent auf, bei den männlichen Antragstellern lag diese hingegen bei 38,5 Prozent.

Wieso die Schutzquote bei Frauen deutlich höher als bei Männern ist, konnte das BAMF auf Nachfrage nicht beantworten, da „weder die Fluchtgründe noch die Gründe für eine Anerkennung oder Ablehnung eines Asylantrags statistisch erfasst werden“, so BAMF-Sprecherin Natalie Bußenius.

Sie wies jedoch darauf hin, dass sich die Schutzquoten von weiblichen und männlichen Asylsuchenden im Jahr 2016 kaum voneinander unterschieden. Im Jahr 2015 war die Schutzquote bei männlichen Antragstellern höher (53,3 Prozent) als bei Frauen (42,6 Prozent).

Geschlechtsspezifische Verfolgung

Ähnlich wie Männer flüchten auch Frauen vor Verfolgung, Krieg oder Armut. Hinzu kommen jedoch geschlechtsspezifische Fluchtursachen wie Zwangsprostitution, häusliche Gewalt, Frauenhandel, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung. Seit 2005 wird die geschlechtsspezifische Verfolgung von Deutschland als Asylgrund anerkannt. Im Asylgesetz § 3a wurde hierzu festgelegt, dass unter anderem „Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen“ als Verfolgung gelten.

Dabei kann eine Verfolgung vom Staat oder staatlichen Organisationen ebenfalls ausgehen wie von nichtstaatlichen Akteur*innen. Bei nichtstaatlichen Akteur*innen muss jedoch nachgewiesen werden, dass staatliche Organisationen nicht in der Lage oder nicht willens sind, einen Schutz vor der Verfolgung zu bieten.

Laut dem Verein „Terre des Femmes“ stehen die Rechtslage und die Anerkennungspraxis geschlechtsspezifischer Asylgründe im starken Kontrast zueinander, da Frauen, die eine geschlechtsspezifische Verfolgung als Fluchtgrund geltend machen, meist nur ein Abschiebeverbot und keine sichere Aufenthaltserlaubnis zuerkannt wird.

Die Statistik des BAMF zeigt, dass 2016 insgesamt 18.782 positive Asylentscheidungen aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung getroffen wurden. 9.060 davon gingen von nichtstaatlichen Akteur*innen und 6.111 von staatlichen Akteur*innen aus. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht steht dem BAMF jedoch nicht zur Verfügung. Auch eine Schätzung, wie viele dieser Schutzgewährungen Frauen betrafen, wollte das Bundesamt nicht abgeben.

Bildungs- und Arbeitsmarktteilhabe von Migrantinnen

Geht es um die Arbeits- und Bildungsteilhabe von Migrantinnen, zeigen entsprechende Statistiken, dass diese sowohl gegenüber Frauen ohne Migrationshintergrund als auch gegenüber männlichen Migranten schlechter gestellt sind.

Ein Blick auf die Zahlen des statistischen Bundesamtes zum allgemeinen Schulabschluss (Mikrozensus-Erhebung 2016) zeigt, dass 14 Prozent der über 15-jährigen Frauen mit Migrationshintergrund über keinen allgemeinen Schulabschluss verfügen. Zum Vergleich: Bei männlichen Migranten lag dieser Wert bei 12 Prozent. Frauen ohne Migrationshintergrund liegen mit zwei Prozent sogar unter dem deutschen Gesamtdurchschnitt.

Gleichzeitig schlossen 33 Prozent der Migrantinnen mit einer Fachhochschul- oder Hochschulreife ab. Damit liegen sie über dem Gesamtdurchschnitt (31 Prozent).

Eine Analyse zur Beschäftigungssituation von Ausländer*innen der Bundesagentur für Arbeit zeigt zudem, dass ausländische Frauen deutlich häufiger geringfügig beschäftigt sind als ausländische Männer. Ende Juni 2017 waren 61 Prozent der insgesamt 666.000 geringfügig Beschäftigten weiblich und 39 Prozent männlich. Umgekehrt ist das Geschlechterverhältnis bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten: Von ihnen waren 63 Prozent Männer und 37 Prozent Frauen.

Zum Vergleich: Auch bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit handelt es sich bei den geringfügigen Beschäftigten zu einem großen Teil um Frauen (61,7 Prozent). Gleichzeitig ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten geringer: 47 Prozent sind Frauen und 53 Prozent Männer.

Text: Valentine Auer

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