„Die muslimische Frau muss nicht gerettet werden“ 

02 Mrz 2018
„Die muslimische Frau muss nicht gerettet werden“ 

Von Dennis Mehmet

Die Rechtsanwältin Armaghan Naghipour betreut nicht nur asylrechtliche, sondern auch familienrechtliche Fälle von vielen Geflüchteten. Sie hat so einen intensiven Einblick in die Probleme, vor denen Paare stehen, die in den letzten Jahren nach Deutschland geflohen sind. Das deutsche Scheidungsrecht, sagt sie, eröffne vielen Frauen hier ganz neue Perspektiven. 

Rechtspopulisten haben seit geraumer Zeit das Thema Feminismus für sich entdeckt. Und zwar in doppelter Hinsicht. Während die AfD und ihr nahestehende Bewegungen wie „Pegida“ oder die „Identitären“ einerseits einen teils radikalen Anti-Feminismus propagieren, instrumentalisieren sie gleichzeitig Errungenschaften der feministischen Bewegung, um Stimmung gegen Zuwanderung zu machen.1 „Man bedient sich Stereotypen über geflüchtete Männer, insbesondere muslimischer Herkunft, und stilisiert sich zum Retter der muslimischen Frau“, sagt Armaghan Naghipour. „Muslimische Frauen müssen aber nicht gerettet werden — und erst recht nicht von deutschen Männern.”

Naghipour ist Teilnehmerin am Diskursprojekt „Wege der Integration“ und arbeitet als Rechtsanwältin in einer Kanzlei in Berlin-Neukölln. Die Kanzlei, die von einer Frau gegründet wurde, die aus Marokko stammt — und die bis vor kurzem die einzige deutsch-arabische Familienrechtsanwältin in Berlin war —, wird vor allem von Menschen aus dem arabischen Raum aufgesucht. Naghipour betreut dort nicht nur asylrechtliche, sondern auch familienrechtliche Fälle. Darunter auch von Geflüchteten.

Sie hat so einen intensiven Einblick in die Probleme, vor denen Paare stehen, die in den letzten Jahren nach Deutschland geflohen sind. Statt einer Debatte über vermeintlich abendländische Werte, sagt sie, bräuchten Frauen mehr gesellschaftlichen Rückhalt und strukturelle Möglichkeiten, ihr Leben in Deutschland selbstbestimmt zu gestalten.

Die Frauen lernen oft kaum Deutsch

„Es ist oft so, dass Ehepartner*innen in der Anfangszeit stark zusammengeschweißt werden“, sagt Naghipour. „Sie gehen gemeinsam durch eine Extremsituation. Die Flucht, das Ankommen in der Fremde, die Situation in der Geflüchtetenunterkunft.“ Dann aber, so hat Naghipour in einer Vielzahl von Fällen beobachtet, trennten sich die Wege. „Es sind meist die Männer, die zuerst einen Sprachkurs besuchen und beginnen, sich in der deutschen Gesellschaft zu etablieren. So wird es auch in einer 2016 erschienenen Studie2 deutlich“, sagt sie. „In vielen Fällen bleiben die Frauen derweil in der Unterkunft oder der gemeinsamen Wohnung und kümmern sich um die Kinder.“ Das sei ebenso Ausdruck sozialer Gewohnheit wie fehlender Infrastruktur. „Es gibt im Raum Berlin/Brandenburg nach wie vor viel zu wenige Kitaplätze und Programme, die sich speziell an Frauen richten“, sagt Naghipour. „Das macht es den Männern — deutschen wie afghanischen — entsprechend leichter, etwaigen Erwartungen an die Frau Nachdruck zu verleihen.“

In der Folge, beobachtet Naghipour, sprächen insbesondere Frauen aus gemeinsam geflüchteten Familien kaum Deutsch und kämen nicht in Kontakt mit dem gesamtgesellschaftlichen Leben. „In Berlin leben viele Familien auch noch nach zwei Jahren in einer Unterkunft an den Stadtgrenzen Berlins“, sagt Naghipour. „Die Frauen bleiben so oft ausschließlich unter ihresgleichen.“

Trotzdem, sagt Naghipour, fände bei vielen Frauen nach einiger Zeit ein Umdenken statt. Viele Frauen realisierten, dass sich in Deutschland ganz neue Möglichkeiten zur Selbstbestimmung ergeben. „Dazu gehört, dass sie sich hier oft freier bewegen können als in ihrem Herkunftsland, dass sie einfacher studieren und arbeiten können“, sagt Naghipour. „Aber auch, dass sie sich hier scheiden lassen können, ohne dass ein besonderes Fehlverhalten des Mannes, etwa Gewalttätigkeit, vorliegen muss — sondern es schlicht ausreicht, ein Jahr getrennt zu leben.“

Es gibt unter den von Naghipour begleiteten familienrechtlichen Fällen allerdings auch nicht wenige Fälle, in denen die Frauen und Kinder männlicher Gewalt ausgesetzt waren. Fälle, in denen die Männer die Pässe ihrer Frauen versteckten, die Kinder gegen die Mutter aufhetzen oder entführten, den Frauen auflauerten und sie bedrohten. Was sie erlebe, sagt Naghipour, könne man aber keinesfalls generalisieren. Als Rechtsanwältin im Geflecht des Migrations- und Familienrechts lerne sie ja nun mal ausschließlich die Problemfälle kennen — und nicht die Zehntausende von Familien, in denen es rundläuft. „Wohl jede Familienrechtsanwältin hat Geschichten zu erzählen, in denen die Liebe in Psychoterror und Gewalt endet“, sagt Naghipour. „Zu beobachten ist aber, dass sich die Formen unterscheiden. In sozialen Extremsituationen wie nach einer Flucht entlädt sich die Gewalt dann oftmals brutaler.“

„Es gibt ungeheuer viel Bewegung unter diesen Frauen“

Es ist Naghipour wichtig, Gewalt gegen Frauen auch in geflüchteten Familien zu thematisieren. Man müsse das Thema aber strikt vom Thema Asylrecht trennen. „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“, sagt Naghipour. „Wer im Heimatstaat verfolgt ist, hat ein Menschenrecht auf Asyl. Und wer hier lebt und Straftaten begeht, muss sich dafür vor deutschem Recht verantworten, wie jede*r andere auch.“ Diese Trennung fordert Naghipour vom politischen Diskurs — und praktiziert sie in ihrer Arbeit auch selbst. „Ich bin politisch in vielen Fällen gegen eine Abschiebung von Straftätern“, sagt sie. „Wenn wir in der Kanzlei aber familienrechtlich gegen jemanden vorgehen, der schwere Straftaten gegen seine Frau begangen hat, können wir nicht aus Rücksicht vor möglichen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen für diese Person von einer Klage absehen.“

Naghipour, die im Alter von zwei Jahren selbst mit ihren Eltern aus dem Iran floh und die ersten Jahre in einer Unterkunft für Geflüchtete aufwuchs, wehrt sich vor allem gegen die Vorstellung, eine starke deutsche Leitkultur könne in solchen Problemfällen weiterhelfen. „Nicht nur, dass die Emanzipation der Frau auch in der deutschen Gesellschaft längst nicht abgeschlossen ist“, sagt Naghipour. „So eine Forderung verkennt auch, dass beispielsweise in iranischen, irakischen oder syrischen Communities selbst wirkmächtige Diskurse über Geschlechtergerechtigkeit stattfinden.“

Es brauche keine abendländische Werterziehung — wohl aber einen verlässlichen Rechtsstaat, der Frauen die Möglichkeit bietet, ihre Anliegen durchzusetzen. „Es gibt ungeheuer viel Bewegung unter diesen Frauen“, sagt Naghipour. „In Deutschland kann sich ihnen aber endlich die Möglichkeit eröffnen, zur Tat zu schreiten. Deswegen ist es ja so wichtig, dass diese Menschen hier sind — und wir hier gemeinsam etwas Neues entstehen lassen können.“


Einen Überblick gibt etwa Sebastian Dörfler in der taz: „Ihre große Erzählung“ (16.02.2018).

2 Siehe: M. Bräu und M. Erlenmeier: „Conclusion: Recommendations to Improve the Living Conditions of Women* in Refugee Camps in Berlin“, S. 295. In: H. Dilger und K. Dohrn (Hrsg.) in Zusammenarbeit mit International Women Space. „Berliner Beiträge zur Ethnologie: Living in Refugee Camps in Berlin. Women’s Perspectives and Experiences.“ Weißensee: Berlin (2016), S. 285-300.

zurück zur Übersicht
Suche