Ethische Grundkategorien von „Big Data“
Vortrag von Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl am 24. November 2017
In großer Anschaulichkeit legte Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Mitglied des Deutschen Ethikrats, die grundlegenden ethischen Begriffe und Kategorien für den Themenbereich „Big Data“ dar.
Durch die Tatsache, dass der Deutsche Ethikrat die offizielle Stellungnahme zu „Big Data“ in der darauffolgenden Woche veröffentlichen sollte, gewann der Vortrag an besonderer Aktualität. Am 30.11.2017 wurde die Stellungnahme „Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ an Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka und Bundesminister Hermann Gröhe übergeben.
Maßgebend für die Grundlegung der ethischen Begriffe war das im deutschen Recht festgelegte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches über die Prinzipien der Datensparsamkeit und der unmittelbaren Zweckbindung bestimmt ist. Über den Aspekt der Selbstbestimmung diskutierte Prof. Dr. Lob-Hüdepohl sodann den moralischen Anspruch der Autonomie.
Über die Verbindung der Faktizität der massenhaften Datenerhebung, wie der Tatsache, dass diese bis weit in die Lebenswelt der Menschen dringt, wurden darüber hinaus die ethischen Kategorien von Privatheit und auch von Solidarität angesprochen. Schließlich gibt es neben der individuellen Betroffenheit durch informationelle Daten auch die gesellschaftliche Wechselwirkung – diese zeigt sich in etwa durch die potentielle Erosion traditioneller Solidarsysteme, wie des Versicherungssystems.